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Menschen sollten im Internet auf einfache Weise finden, was sie suchen, das zeichnet eine benutzerfreundliche Website aus. Eine barrierefreie Website spricht zusätzlich alle Menschen an, denn ihre Inhalte sind für jeden zugänglich.
Barrierefreie Internetseiten ermöglichen allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen, den Zugang zu Informationen und Diensten. Sie erfüllen außerdem gesetzliche Anforderungen und wirken sich positiv auf das Markenimage aus.
Erweiterte Reichweite: Durch die Zugänglichkeit der barrierefreien Website können mehr Personen mit den Inhalten und Angeboten in Kontakt kommen.
Wirtschaftliche Vorteile: Mehr Reichweite, höhere Kundenzufriedenheit und verbesserte Nutzererfahrung steigern die Popularität und können zu mehr Umsatz führen.
Stärkung des Markenimages: Unternehmen, die Inklusion und Gleichberechtigung fördern, stärken ihr Ansehen und ihre Produkte und Dienstleistungen erhalten eine größere Wertschätzung. Verbraucher bevorzugen zunehmend Marken, die verantwortungsbewusst handeln.
Bessere Suchmaschinenoptimierung: Barrierefreie Webseiten werden von Suchmaschinen oft besser bewertet. Dies kann zu besseren Platzierungen in den Suchergebnissen führen und damit zu mehr Website-Traffic.
Rechtssicherheit: Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist für viele Unternehmen ab Mitte 2025 verpflichtend. Barrierefreie Webseiten bieten Rechtssicherheit, indem sie die Vorgaben des BFSG erfüllen und so Bußgelder und Abmahnungen vermeiden.
Damit eine Webseite den Standards entspricht, sind diese Maßnahmen entscheidend:
Saubere HTML-Struktur: Klare Überschriften, Listen und Tabellen.
Responsives Design Optimierung für Smartphone, Tablet und Desktop.
Bedienbarkeit der Website: Bedienbar mit Maus und Tastatur.
Text und Typograpfie: Schrift mit Zeichen, die sich deutlich voneinander unterscheiden.
Aussagekräftige Links: Eindeutige Bezeichnungen der Links.
Fokus-Anzeige: Beim Navigieren per Tastatur muss ersichtlich sein, welches Bedienelement gerade den Fokus hat.
Alternativtext für Bilder und Grafiken: Beschreibungen, die Menschen mit einem Screenreader nutzen können.
Alternativtext für Bedienelemente: Benennung der Funktionen.
Kontrastreiche Darstellung: Mindestens 4,5 : 1 für bessere Lesbarkeit.
Screenreader-Optimierung: Text mit einem Screenreader auslesbar.
PDF-Dateien: PDF-Dokumente auf einer Website müssen ebenfalls den Standards der Barrierefreiheit entsprechen.